Page 315 - Chronik Pegnitz
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80) Vgl. S. 193. Das 1573 neu aufgebaute O b e r a m t s h a u s ,das mit seinem
               Nebenhaus den 30j. Krieg überstanden hatte, war seit 1591 schon oft ausgebessert worden,
               besonders  in  den Jahren 1657, 1673, 1689 (241/3  Nr. 106 u. 107 i. StA. B.). Nachdem es
               schon  i.  J.  1709  „auf  dem  Einfall  gestanden“,  „wegen  der  geldarmen  Zeiten“  aber  nicht
               wieder hergestellt worden war, war es i. J. 1717 abgebrochen und neu aufgeführt worden,
               wozu allein 380 Fuhren Bauholz aus dem Veldensteiner Forste beigeschafft worden waren.
               1721  waren  dann  die  Nebengebäude  ausgebessert  und  1726  wieder  Ausbesserungen  am
               Schlosse selbst vorgenommen worden (Bayreuther Domanialakten16a im StA.). – Die Zuge-
               hörungen dieses Hauses A5 waren: PlNr. 504 die „Strikkerstube“ (der südwestliche Anbau,
               so genannt nach dem darin wohnenden „Strumpfstricker“ Michael Metzger, den der Ober-
               amtmann v. Sponheim mit der Aufsicht über die Amtsjagd und –Fischerei betraut hatte), PlNr.
               505 das Torhaus A6, PlNr. 494 Stadel beim Friedhof, PlNr. 496, Holzschlicht über dem Weg
               am unteren Garten und Hofraum, Pl Nr. 493 Baumgarten am Friedhof, 495 Obst-, Gras- und
               Gemüsgarten,  sog.  Oberer  Küchengarten,  497  Obst-  und  Grasgarten  mit  Backofen,  sog.
               unterer  Küchengarten,  502a  Gartenacker  hinter  dem  Hause,  502b  Obst-  und  Grasgarten,
               506a Miststätte hinter dem Hause, 506b Gras- und Baumgarten hinter dem Hause, dann die
               S. 297 erwähnten Stücke.
                      Bei dem Verkauf an Bürgermeister und Rat wurde bedungen, daß die Käufer einen
               Lehenträger aufzustellen und bei dessen jedesmaligem Ableben die erworbenen Stücke gegen
               Entrichtung der ordentlichen Amtsgebühren auf einen neuen überschreiben zu lassen hätten,
               von  der  Zahlung  eines  Handlohns  aber  gegen  eine  Abfindungssumme  von  200  fl.  rh.  für
               immer befreit bleiben sollten, solange sie sich im gemeinschaftlichen Besitze des Erworbenen
               befänden; würden sie es einem anderen überlassen, so hätte dieser 10% Handlohn zu geben.
               Am  11.  VII.  1744  verpachteten  der  Rat  und  die  Bürgerschaft  dieses  von  ihnen  „zu  einem
               Wirtshauses erkaufte Oberamtshauses“ für  die Zeit bis  Walburgis  1747 um 108 fl. an den
               Metzgergesellen Johann Schlenk von Bronn. Und am 10. V. 1749 überließen es Bürgermeister
               und  Rat  den  Bürgern,  die  den  Kaufschilling  erlegt  hatten  (Metzger  Johann  Pflaum  Nr.  4,
               Konrad Glenk Nr. 5, Georg Lothes Nr. 12, Johannes Glenk Nr. 13, Georg Windisch Nr. 14,
               Joh. Friedrich Glenk Nr. 20, Johann Wagner Nr. 21, Joh. Nik. Glenk Nr. 23, Wolf Windisch
               Nr.26, Joh. Andreas Wiesend Nr. 29, Thomas Vogler Nr. 31/32, Peter Pflaum Nr. 45, Leon-
               hard Ponfick Nr. 47, Konrad Ponfick Nr. 73, Georg Imhof Nr. 54, Joh. Heinrich Nikolai Nr.
               30,  Martin  Imhof  Nr.  68  und  Rotgerber  Joh.  Pflaum  Nr.  66)  an  Zahlungsstatt,  wobei
               bedungen  wurde,  daß,  wenn  noch  ein  weiterer  Bürger  daran  Anteil  haben  wolle,  er  ohne
               Widerrede beitreten dürfe. Daraufhin wurden die Erwerber  von der Kammer  aufgefordert,
               das Handlohn zu zahlen, auf ihr Bitten am 19. VI. jedoch von der Zahlung für solange wieder
               befreit, bis sie jene Stücke an einen anderen veräußerten (Vgl. die Akten über die Verpach-
               tung und den Verkauf des Oberamtshauses in P. 1728, 1743 im StA. B., die RA. über den Kauf
               und  Verkauf  des  alten  Schlößleins  oder  Schloßwirtshauses  und  RP.  469  Bl.  153R).  In  der
               Folge erwarb der Metzgermeister Joh. Adam Glenk Nr. 13 das Alleineigentum. Vgl. wegen
               der weiteren Geschichte des Schlosses 2. Teil 1, III.
                      81)  Biedermanns  Topographie  Nr.  862  und  die  „Ortsmerkwürdigkeiten“  unter  Nr.
               862, ferner diesen folgend: Hohn S. 249 und hiernach wieder Bav. III. 619.
                      81a) Roth § 15 a. E., Layriz § 37 f., der von einem solchen B r a n d e  nichts weiß,
               und  topogr.  Beschreibung  des  Landgerichts  P.  v.  z.  IV.  1848  (Handschrift  im  Pegnitzer
               Rathaus).
                      82) Dagegen herrschten um jene Zeit in mehreren Orten unsrer Nachbarschaft ver-
               heerende F e u e r s b r ü n s t e : Am 1. XI. 1736 brannten in Pottenstein 65 Gebäude, darun-
               ter  die  Kirche  samt  dem  Turm,  dessen  Glocken  schmolzen,  der  Pfarrhof,  das  Schul-  und
               Kirchnershaus  ab,  und  i.  J.  1738  wütete  in  Bronn  ein  Großer  Brand;  16  Geschädigten  in
               Bronn spendete unsere Stadt am 30. XII. 1738 54 fl. 47 ¾ x. fränk. (117.66 M ). In demselben
               Jahre wurde auch ein großer Teil von Kirchenbirkig eingeäschert. Im VIII. 1746 herrschte in
               Gößweinstein ein  großer Brand, der  auch die neue Kirche und das Pfarrhaus  beschädigte




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