Page 301 - Chronik Pegnitz
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bewachsenen 3 Tgw. großen „Steinberg“, den mit Hasel-, Schlehen- und Hagedornstauden
bestandenen „Galgenberg“ zu 2 1/8 Tgw., den mit Maßholder-, Weißbuchen- und
Haselbüschen bestockten „Wasserberg“ zu 1 ½ Tgw., den mit Haselstauden überzogenen
„kleinen Lochsberg“ zu 2 Tgw. und den halben, gleichfalls mit Weißbuchen, Maßholder- und
Haselstauden bewachsenen „Gärtlesberg“ zu 4 Tgw. wegnahm; Buchau büßte die andre
Hälfte des „Gärtlesbergs“ zu 4 Tgw., den „Schustersberg“ (3Tgw. Haselstauden) und den
„Pförtschenberg“ (13 Tgw. mit Weißbuchen, Haselstauden und kleinen Ahorn- und
Fichtenbäumen), Schönfeld ein 36 Tgw. großes, zur Hälfte mit starken Fohren, zur anderen
Hälfte mit jungem Fohrenanfluge bestandenes Holz ein. Den Neudorfern aber wurde der
„Färbig“, am Häslich gelegen (3 Tgw. mit schwachen Rotbuchen und Fohren), der
„Wachberg“ (2 Tgw. ebenso bewachsen), der „Dürreberg“ (15 Tgw.) und der „große Berg“
(18 Tgw., beide mit jungen Rotbuchen und jungen Rotbuchen und Fohren und mit Birken
bestockt), das – ans Bamberger, nach Lüglas gehörige „Buckenholz“ stoßende –
gleichnamige Gehölz zu 4 Tgw. (junge Fohren und Birken), die drei „Haselberge“ (zu je 4
Tgw. mit jungen Birken und Buchen), der „Hallerstein“ (3 Tgw. ebenso bewachsen) und der
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„Greulichberg“ (2 ½ Tgw. mit Hasel- und Buchenstauden) entzogen ).
Ebenso wußte die geldbedürftige Herrschaft aus den Ö d u n g e n und
H u t w e i d e n unsrer Gemeinde, der alten „Allmende“, worüber eine
Erwerbsurkunde nicht vorgelegt werden konnte, einen Gewinn zu ziehen. Sie be-
anspruchte jene als ihr Eigentum, überließ dann aber am 30. X. 1751 „der
hiesigen gesamten Bürgerschaft und der Altenstädter Gemeinde die in dem
alhießigen hochfürstl. Amte Pegnitz gelegenen Ödschaften und gewährlosen
Güter, besonders aber diejenigen, welche bei der Stadt und Altenstadt Pegnitz
gegenwärtig befindlich sind“, geschätzt auf 128 ¼ Tgw. mit einem Werte von
151 Gulden fränkisch, kaufweise als Erbzinslehen um 280 fl. fränk. (= 350 fl. rh.
= 600 M ) 12 fl. (= 15 fl. rh. = 25,71 M ) Leikauf und 5 fl. jährliche Abgabe, wozu
die Stadt drei, die Altenstadt aber ein Viertel beitrug. Diese Hutweiden sollten
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die Erwerber, wie bisher, gemeinschaftlich mit ihren Herden behüten ) und
hievon bei künftigen Veränderungsfällen den zehnten Gulden des wahren Werts
als Lehengeld entrichten; würden sie jedoch ein oder das andre Stück davon
„umreißen“, so sollten sie daraus den Neubruchzehnt zum Amte geben, von
allen übrigen Abgaben, Lasten und Landschaftssteuern hievon aber befreit
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bleiben (s. 2. Teil I 1 ).
Ebenso erging es mit ihren Ödschaften den Ortsgemeinden Buchau, Löhm
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Kaltental, Lobensteig, Neuhof, Schönfeld, Lindenhard und Hainbronn ).
Für das H e e r w e s e n verfügte Markgraf Friedrich i. J. 1741 wieder
eine Neuerung: der allgemeine alte Landausschuß, bestehend aus lauter
Hausvätern, die für ihre Einkleidung und ihren Unterhalt selbst zu sorgen, zu
gewissen Zeiten zu üben und ihre Offiziere bis zum Hauptmann (diesen mit
eingeschlossen) selbst zu wählen hatten, bekam eine neue Einteilung und neue
Kleidung. Jede der sechs Hauptstädte erhielt hievon ein Regiment; vom
Bayreuther Regimente, das blau gekleidet war, wurde die 1. Komp. (die noch
silberne Tressen und weiße Gamaschen trug) von der Stadt selbst gestellt, die 2.
vom Creußener Amte, die 3. von P e g n i t z mit Plech, und die 7 andern
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wurden in gleicher Weise von andern Bayreuther Orten aufgebracht ).
Auch Kriegsbeschwerden blieben unsrem Lande während Friedrichs
Herrschaft nicht erspart. Der p o l n i s c h e E r b f o l g e k r i e g (1733 –
1738), der schon zur Zeit des vorigen Markgrafen Truppendurchzüge durch
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