Page 136 - Chronik Pegnitz
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den Markgrafen Kasimir und Georg damit belehnt (12. Lhb. Bl. 162). Ihm wurde auch für
diesen Hammer wegen des merklichen und verderblichen Schadens, den er durch Brand
erlitten hatte, am 20. I. 1517 Zollfreiheit für seine Fuhren bewilligt (Gemeinb. 16 Bl. 77).
Nach Zotzers Tode bekamen am 24. XII. 1540 seine Söhne Christoph, Wolf, Joachim und
Hans Zotzer den Hammer (12. Lhb. Bl. 162 und weitere Belehnung durch Albrecht d. J. vom
5. XI. 1543 (19. Lhb. Bl. 126)). 1542 zahlte der Hammermeister Wolf Zotzer zu Wolfslohe aus
900 fl. Vermögen 4 fl. 2 Ort Türkensteuer und 2 Ort 3 x für sein Gesinde. Nach dem bund-
ständischen Kriege finden wir auf dem zur Mühle gewordenen Gute 1557 u. 1559 einen Heinz
Aichenmüller (Urb. Bl. 28), und nun folgten die Besitzer einander in raschem Wechsel.
Etliche Jahre besaßen ihn Hans Kraft v. Vestenberg, Amtmann zum Böheimstein, und seine
Frau Margarete eine geb. v. Tannenberg, und hierauf (schon 1572) der in Creußen begüterte
Hans Thomas v. Hirschaid, der das Gut, „Haus, Hof, Stadel, Stall und alle anderen Gebäude,
soviel daran steht und vorhanden“, mit allen Zugehörungen, „sonderlich auch 2 Weihern in
der Hirsole mitsamt der zum Hammer gehörigen Mühle und Mühlgang und Hammergerech-
tigkeit, das alles – wie er unrichtig behauptete – freieigen und kein Lehen“, kurz vor seinem
Tod (24. XI. 1578) am 22. II. 1578 an seinen Schwäher Hans Muffel zu Ermreut um 2500 fl.
und 50 fl. Leikauf veräußerte (Urk. 2326 Fach 543 im StA. B.). Muffel verkaufte das Gut am
22. II. 1584 an seinen Schwager Hans Anton v. Wallenrod zu Drossenfeld, nachmals zu
Creußen, um 2500 fl. und 100 fl. Leikauf (a. a. O. 2327), dieser am 4. V. 1590 an den Bürger
Hans Schmidt zu Bamberg (a. a. O. 2328), und Schmidt vertauschte es am 2. V. 1596 gegen
das Gut Breitenau bei Coburg und eine von ihm zu leistende Aufgabe von 1200 fl. an die
Witwe Klara v. Bach, Edle v. Planitz (a. a. O. 2329; Gemeinb. 30, 69). Von Wolf Rudolf v.
Bach erwarb es am 9. V. 1599 Lorenz Gehrauff, v. Lüschwitzscher Verwalter zu Glashütten
(a. a. O. 2330). Gerhard Christoph v. Lüschwitz verkaufte das Gut am 24. I. 1650 an den Hof-
sekretär Joseph Friedrich Glaser zu Bayreuth (a. a. O. 2331) und dieser nach dem hierüber
am 23. II. 1667 erteilten Bestätigungsbrief des Markgrafen an Wolf Ernst v. Guttenberg zu
Reitzendorf (a. a. O. 2332). Am 26. III. 1668 kaufte es der Pfarrer Mag. Lorenz Mosch zu
Lindenhard um 450 fl. rh. und am 26. IX. 1671 wurde der bayreuthische Verwalter von
Stockenrod und Hofkammerrat Andreas Mösch, des Vorigen Bruder, mit dem öden Hammer-
gute Wolfslohe belehnt (vgl. die bei a) angef. Besteuerungs-A.), der es nach Möglichkeit
wiederherstellte. Ihm folgte 1727 sein Sohn, der Oberamtmann Heinrich Lorenz Mösch († 20.
VI. 1729), diesem 15. VI. 1730 sein Sohn Johann Nathaniel v. Mösch und dessen Neffe
Christoph Heinrich Erdmann Mösch (Metsch) zu Leineck (Mohrsche Samml. im StA. B. Nr.
16/143 und Verz. 10 e Saal 17 Nr. 48 u. Lhb. 99 Bl. 72). Von dem Letztgenannten kaufte es
mit 100 Tgw. Wald und 110 Tgw. anderen Ländereien am 1. II. 1749 die Herrschaft samt dem
Kotzenhammer um 4650 fl. fr. und 50 Speziestaler Leikauf, verkaufte es aber bald wieder
weiter. Wolfslohe erwarben am 5. V. 1749 um 4000 fl. fr. und 93 fl. Leikauf die Brüder Karl
Nikolaus und Christoph Friedrich Hartmann zu Pegnitz, die es mit Ausnahme der Waldungen,
die von der Herrschaft zurückerworben wurden, am 23. X. 1751 um 1650 fl. und 2 Karolin
Leikauf an Hans Lorenz Bär von Pleofen weiter veräußerten (Schnabelw. Urb. Und Urb. Bl.
1374). Von Konrad Bär kam das Gut am 13. X. 1809 auf den Sohn Johann Konrad.
Das Wohnhaus zu Wolfslohe zeigt von allen diesen Hämmern mit seinen kleinen
Fenstern heute noch das altertümliche Aussehen.
d) 1 km weiter nach Süden kommen wir zu dem 4 km nördlich von Pegnitz gelegenen
S c h a r t h a m m e r , dessen Namen im Arch. 1920, 196 als „Hammerwerk mit einem
Schmelztiegel“ (ahd. Scarta, mhd. Schart = Tiegel, Pfanne, Rost) zu erklären gesucht wird.
Diese Ableitung ist gewiß unrichtig; denn das Eisenschmelzen war keine Besonderheit dieses
Hammers, da es auch von den Nachbarhämmern betrieben wurde. Hämmer und Mühlen
trugen ihre Namen, wenn nicht nach der besonderen Beschaffenheit ihrer Lage, in der Regel
nach ihrem Gründer oder Besitzer, wie wir dies bei den sämtlichen Pegnitzer Mühlen und
dem Kotzenhammer, dem Schrottshammer oder Hammerschrott, dem Staubershammer usw.
sehen. So ist es auch bei dem Scharthammer, als dessen erster bekannter Besitzer uns ein
Hermann Schalk entgegentritt. Und aus dem „Schalkhammer“ ist der Scharthammer“ gewor-
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