Page 134 - Chronik Pegnitz
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hatte, daß er und seine Erben lediglich 5 fl. Jährlich zum Amte Böheimstein gegeben, weiter
aber nicht beschwert werden sollten (Mohrsche Sammlung im StA. B. Verz. 87 e 230/3 Nr.
16/143). Dann hatten ihn Lorenz Wintersteiner und seine Gesweie künne (seine Schwägerin
Kunigunde) und nach ihm Albercht Tzereysen vom Plechhammer bei Michelfeld (S.58).
Dieser verkaufte den „Hammer Unterlewbs an der Viechtena gelegen mit aller seiner Zuge-
hörung, den Äckern und Wiesen, die zu Lehen gehen vom Abte zu Michelfeld und seinem
Stift“, am 8. III. 1442 dem ehrsamen Manne Fritz Fuchs zu Lewbs, seinem Weibe Barbara
und allen ihren Erben (Urk. 2175 Fach 543 im StA. B.). Fritz Fuchs und sein Sohn Konz (der
den Frankenhammer bei Berneck innehatte) bekamen am 11. IV. 1447 auch 2 Acker unter
Lyntenhart beim Tannlohe gelegen, die sie vom markgräflichen Hofschneider Heinz Körnlein
gekauft hatten, vom Markgrafen zu Lehen (3. Lhb. Bl. 399R). Von da an finden wir auch den
Namen „Fuchshammer“, der uns vereinzelt noch 1518 entgegentritt (Amberger Akten
„Bayreuth“ 351). Mit Fuchsens Witwe erheiratete Hans Sunleitner, den wir auch als
Grundbesitzer in unserer Stadt treffen, den Hammer, und jetzt erhielt dieser wieder eine neue
Bezeichnung, nämlich den Namen „Sunnleiten“, der sich bis in die 2. Hälfte des 16. Jhdts.
erhielt (vgl. neue Waldordnung Georg Friedrichs Bl. 21R). Am 25. III. 1470 empfing Hans
Sunleitner vom Fuchshammer zu Unterleups, Jorgen und Endresen Fuchsen, seinen Stief-
söhnen, bis zu ihren mündigen Tagen zu getreuen Händen vorzutragen, 2 Acker Felds zu
Tannlohe gelegen, die von ihrem Vater Fritz Fuchs seligen auf sie erstorben sind. Die Stief-
söhne müssen aber bald darauf ebenfalls ohne männliche Nachkommen gestorben sein; denn
am 28. XII. 1487 bekam Hans Sunleitner jene, auf 14 fl. angeschlagene Felder, die dem
Markgrafen von Jorgen und Endresen Fuchsen heimgefallen waren, selbst zu Lehen (7. Lhb.
Bl. 560). Sunnleitner saß auch noch 1505 dort (Lb. Bl. 224 u. Amberger Akten „Bayreuth“
28). Am 16. VI. finden wir aber schon Christophen von der Grün, den 2. Sohn des einst zu
Wolfslohe, dann zu Hauendorf gesessenen jüngeren Peter v. d. Grün, als „Hammermeister
auf sunnleitners Hammer“ (1. Stb. Bl. 134), und auch noch zu Ende 1540 (Hofgerichts. 19,
226R) saß er als Hammermeister „in der Sunnleiten“. 1542 zahlten seine Erben aus einem
Vermögen von 3000 fl. 15 fl. Türkensteuer und 54 r. für das Gesinde. Bei der Teilung seines
Nachlasses (er war der reichste Mann im ganzen Amtsbezirk) am 3. I. 1545 kam der Hammer
Unterleups mit dem „Wohnhaus der Hammerhütte, den Viehäusern, Städeln, Ställen, Kohl-
hütten und allen anderen Zimmern, wie das jetzt erbaut ist, desgleichen der Hofreit, den
Wiesen, Gärten, Holz, Holzwachs, wilden und zahmen Bäumen,… allem Eisenzeug in der
Hammerhütte, allen Kohlen von Meilern usw., allem Arzt, so jetzt auf solchen Hammer
zugegen ist, 4 Pferden samt Geschirren, Wagen und Pflug und allem Rindvieh“ um 1700 fl.
rh. an den 3. Sohn, Hans d. Ä. (Urk. L. 766 Bd. I im StA. B.). Während der Jahre 1534 bis
1548, wie auch schon 1515 einmal, finden wir dort auch Christoph und Hans Kotz als Ham-
mermeister, die wohl nur als Pächter oder Verwalter den Hammer innehatten, deren Tätigkeit
aber so eindrucksvoll gewesen sein muß, daß der Hammer darnach heute noch „Kotzenham-
mer“ heißt, ein Name, den wir urkundlich allerdings erst seit 1659 finden (Akten 19/9, 232/2
im StA. B., Amb. Akten „Bayreuth“ 362). – Von den 4 an der Fichtenohe gelegenen Hämmern
war er der einzige, der als solcher den Bundständischen Krieg überdauerte und auch noch
1572 im Betriebe war. Bald aber wurde auch hier die Erzeugung und Verarbeitung von Eisen
aufgegeben und nur noch die i. J. 1562 erbaute Mühle betrieben. Am 23. III. 1587 wurde
deshalb Hansen v. d. Grün zu Unterleups von unsrem Rat eine Bitte um Verlängerung einer
Frist bewilligt, die er gestellt hatte, weil er sein „Hammerwerk nicht mehr aufrichten dürfe
und mit seinem Mühlwerke zu tun habe“ (4. Stb. Bl. 119) Am 30. IX. verkaufte er „sein Ham-
mergut zu Unterleups (Wohnhaus samt Viehaus, Stadel, Stall, 2 Mühlgängen und Stämpfen,
die alten Hammer- und Kohlhüttenstätten mit den noch vorhandenen Wellen, Geschwellen
und Sinter, so zum Hammergut gehörig, und den Feldbau“) um 2200 fl. rh. an Valentin
Hebeysen, (seit 1581) brandenburgischen Amtsverwalter und Kastner zu Zwernitz, später
(seit 1593) Kastner zu Wunsiedel (Urk. 2176 Fach 543 im StA. B.), der aber nicht einmal 10
Jahre lang im Besitze blieb. Dann verkaufte er es am 2. III. 1599 weiter an den fürstl. Ver-
walter Ludwig Schwein zu Gottsfeld um 2300 fl. rh. (a. a. O. 2177). Im 30j. Kriege kamen das
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