Page 60 - Chronik Pegnitz
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50) Der unterhalb von Steinenwasser (wo ebenfalls ein im 30jährigen Krieg
eingegangener Blechhammer war) und oberhalb von Michelfeld gelegene „Hammer
Ziegelmühl“, „Ziegel“- oder später „S t a u b e r s h a m m e r“ am Flembach kommt schon
am 23. VII. 1402 als Klostereigentum vor. Da bestätigt der Bischof den Vertrag, laut dessen
das Kloster wegen drückender Schulden bei Juden und anderen seinen Hammer Czigelmühle
mit allen Zugehörungen, Wasser, Wiesen, Wässerungs- und Fischrecht an die Nürnberger
Bürgerin Els Streberin verkauft und sich einen Jährlichen Zins von 10 fl. Nürnberger
Währung ausbedingt (IX B 17; Looshorn IV, 24). Hierauf ging der Hammer an den Bürger
Lamprecht Groß von Nürnberg über. Ihm erlaubte am 29. VI. 1416 der Pfalzgraf Johann, die
Behausung ober dem Hammer in der Herrschaft Auerbach gelegen (das „Schloß“), zu bauen
und auszubessern, worauf sie des Pfalzgrafen offenes Haus sein solle, so oft er dessen
bedürfe, ausgenommen in einem Kriege mit der Stadt Nürnberg; dagegen verzichtete der
Pfalzgraf auf seine früheren Ansprüche auf diesen Hammer (Reg. B, XII 229). Die Erben des
Lamprecht Groß verkaufen am 9. IX. 1438 den Hammer genannt die Ziegelmühl samt der
Behausung und dem Plechhammer dabei (jedoch unter Vorbehalt des Zeichens, das
Lamprecht Groß auf sein Eisen geschlagen hat, „das Laub im Schild“) um 1100 fl. rh. ans
Kloster zurück (M. B. XXV 211). Vom Kloster bekam dann den Hammer einige Jahre
Albrecht Zerreyßen in Pacht; am 24. IX. 1445 gab das Kloster diesem und seiner Frau Bar –
bara die hamerstat zu der Ziegelmühl und den unteren Plechhammer mit aller Zugehörung
und Nutzung, ausgenommen das Schloß, das oben liegt, mit seiner Hofrait und die untere Aue
beim unteren Plechhammer, gegen einen jährlichen Zins von 34 fl. rh., von jedem Hammer 1
Fastnachtshuhn und den Zehnten groß und klein, in Erbpacht. Zerreyßens Sohn Hans ver –
kaufte den Hammer zu der Ziegelmühl an Peter Tzatzer (1407 „zotzer“ genannt), Hammer –
meister zu Steinewasser, dem ihn dann am 28. XII. 1481 das Kloster gegen einen jährlichen
Ewigzins von 24 fl. rh., 1 Fastnachtshuhn und den Zehnten in Erbpacht gab (vgl. auch M. B.
231 – 488). Seit dem 16. Jhdt. ist der Ziegelhammer im Besitze Staubers und bekam von ihm
seinen neuen Namen (5. Stb. 112 R).
Den 30jährigen Krieg überstand er; damals war er im Besitz Andreas Kirmaiers, aber
baufällig. Sein Erz bezog er aus der Betzensteiner Gegend und verarbeitete es zu Stab- und
Roheisen. Er ist der einzige von den Hämmern unserer Gegend, der seinen Betrieb bis ins 20.
Jhdt. gerettet hat.
Unterhalb vom Ziegelhammer war der „untere Blechhammer“ (später „S c h l e i f -
h a m m e r“). Diesen samt dem Krottenweyer, 3 Wiesen und der Feldung am Hammerberg
verkauften Albrecht Zerreyßen und sein Sohn Hans zur Ziegelmühl an die Brüder Fritz und
Leonhard Zyrreysßen, ihre Vettern. Sie bekamen ihn vom Kloster am 21. XII. 1469 gegen
einen jährlichen Erbzins von 10 fl. rh., 1 Fastnachtshuhn und den Zehnten in Erbpacht (M. B.
XXV 309, 312). Später kam dieser Hammer an Hans Tetzlein, Endresen Tetzeln und von ihm
endlich wieder an Leonhard Zerreyßen; diesem verlieh ihn das Kloster gegen Jährlich 16 fl.
rh., den Zehnten und 1 Fastnachtshuhn am 19. VI. 1489 in Erbpacht. Der Schleifhammer
(dem kurz vor 1666 gestorbenen Jakob Kirmaier gehörig) verödete im 30jährigen Kriege.
51) Den Hammer F i s c h s t e i n samt dem Fischwasser und seiner Zugehörung
hatte gegen einen jährlichen Zins von 10 fl. rh. vom Kloster Ulrich Stromer in Erbpacht.
Dieser verkaufte ihn an den Bürger Jörg loneysen von Sulzbach um 200 fl.rh., wozu das
Kloster am 14. VIII. 1472 seine Genehmigung erteilte (Mon. Boic. XXV 332). Der neue
Besitzer war aber mit seinen Abgaben säumig, weshalb das Kloster gegen ihn eine
Zwangsvollstreckung einleitete und „einiges Schmiedszeug wie Ambos und Blasbalg“
fortführen lies. Am 10. VI. 1477 wurde vom Kloster der Hammer und das gepfändete
Schmiedszeug Ulrich Stromers Sohne, dem Bürger Jüorgen Stromer zu Auerbach,
eingeantwortet und in Erbpacht verliehen (a. a. V. 367, 368, 370). Jorg Stromer verkaufte ihn
wieder an seinen Neffen Siegmund loneysen zu Sulzbach, und dieser erhielt, „da er selbst zum
Besitze nicht geschickt war“, vom Kloster am 21. VII. 1481 die Erlaubnis, den Hammer 6
Jahre lang mit einem anderen zu besetzen (a. a. V. 401). Er hielt den Hammer nicht im
Stande; denn das Kloster klagte am 18. X. 1484. das er ihn „in eine öde gelegt“, und
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