Page 60 - Chronik Pegnitz
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50)  Der  unterhalb  von  Steinenwasser  (wo  ebenfalls  ein  im  30jährigen  Krieg
               eingegangener  Blechhammer  war)  und  oberhalb  von  Michelfeld  gelegene  „Hammer
               Ziegelmühl“, „Ziegel“- oder später „S t a u b e r s h a m m e r“ am Flembach kommt schon
               am 23. VII. 1402 als Klostereigentum vor. Da bestätigt der Bischof den Vertrag, laut dessen
               das Kloster wegen drückender Schulden bei Juden und anderen seinen Hammer Czigelmühle
               mit  allen  Zugehörungen,  Wasser,  Wiesen,  Wässerungs-  und  Fischrecht  an  die  Nürnberger
               Bürgerin  Els  Streberin  verkauft  und  sich  einen  Jährlichen  Zins  von  10  fl.  Nürnberger
               Währung ausbedingt (IX B 17; Looshorn IV, 24). Hierauf ging der Hammer an den Bürger
               Lamprecht Groß von Nürnberg über. Ihm erlaubte am 29. VI. 1416 der Pfalzgraf Johann, die
               Behausung ober dem Hammer in der Herrschaft Auerbach gelegen (das „Schloß“), zu bauen
               und  auszubessern,  worauf  sie  des  Pfalzgrafen  offenes  Haus  sein  solle,  so  oft  er  dessen
               bedürfe,  ausgenommen  in  einem  Kriege  mit  der  Stadt  Nürnberg;  dagegen  verzichtete  der
               Pfalzgraf auf seine früheren Ansprüche auf diesen Hammer (Reg. B, XII 229). Die Erben des
               Lamprecht Groß verkaufen am 9. IX. 1438 den Hammer genannt die Ziegelmühl samt der
               Behausung  und  dem  Plechhammer  dabei  (jedoch  unter  Vorbehalt  des  Zeichens,  das
               Lamprecht Groß auf sein Eisen geschlagen hat, „das Laub im Schild“) um 1100 fl. rh. ans
               Kloster  zurück  (M.  B.  XXV  211).  Vom  Kloster  bekam  dann  den  Hammer  einige  Jahre
               Albrecht Zerreyßen in Pacht; am 24. IX. 1445 gab das Kloster diesem und seiner Frau Bar –
               bara die hamerstat zu der Ziegelmühl und den unteren Plechhammer mit aller Zugehörung
               und Nutzung, ausgenommen das Schloß, das oben liegt, mit seiner Hofrait und die untere Aue
               beim unteren Plechhammer, gegen einen jährlichen Zins von 34 fl. rh., von jedem Hammer 1
               Fastnachtshuhn und den Zehnten groß und klein, in Erbpacht. Zerreyßens Sohn Hans ver –
               kaufte den Hammer zu der Ziegelmühl an Peter Tzatzer (1407 „zotzer“ genannt), Hammer –
               meister zu Steinewasser, dem ihn dann am 28. XII. 1481 das Kloster gegen einen jährlichen
               Ewigzins von 24 fl. rh., 1 Fastnachtshuhn und den Zehnten in Erbpacht gab (vgl. auch M. B.
               231 – 488). Seit dem 16. Jhdt. ist der Ziegelhammer im Besitze Staubers und bekam von ihm
               seinen neuen Namen (5. Stb. 112 R).
                      Den 30jährigen Krieg überstand er; damals war er im Besitz Andreas Kirmaiers, aber
               baufällig. Sein Erz bezog er aus der Betzensteiner Gegend und verarbeitete es zu Stab- und
               Roheisen. Er ist der einzige von den Hämmern unserer Gegend, der seinen Betrieb bis ins 20.
               Jhdt. gerettet hat.
                      Unterhalb vom Ziegelhammer war der „untere Blechhammer“ (später „S c h l e i f   -
               h a m m e r“). Diesen samt dem Krottenweyer, 3 Wiesen und der Feldung am Hammerberg
               verkauften Albrecht Zerreyßen und sein Sohn Hans zur Ziegelmühl an die Brüder Fritz und
               Leonhard  Zyrreysßen,  ihre  Vettern.  Sie  bekamen  ihn  vom  Kloster  am  21.  XII.  1469  gegen
               einen jährlichen Erbzins von 10 fl. rh., 1 Fastnachtshuhn und den Zehnten in Erbpacht (M. B.
               XXV 309, 312). Später kam dieser Hammer an Hans Tetzlein, Endresen Tetzeln und von ihm
               endlich wieder an Leonhard Zerreyßen; diesem verlieh ihn das Kloster gegen Jährlich 16 fl.
               rh.,  den  Zehnten  und  1  Fastnachtshuhn  am  19.  VI.  1489  in  Erbpacht.  Der  Schleifhammer
               (dem kurz vor 1666 gestorbenen Jakob Kirmaier gehörig) verödete im 30jährigen Kriege.
                      51) Den Hammer F i s c h s t e i n  samt dem Fischwasser und seiner Zugehörung
               hatte  gegen  einen  jährlichen  Zins  von  10  fl.  rh.  vom  Kloster  Ulrich  Stromer  in  Erbpacht.
               Dieser  verkaufte  ihn  an  den  Bürger  Jörg  loneysen  von  Sulzbach  um  200  fl.rh.,  wozu  das
               Kloster  am  14.  VIII.  1472  seine  Genehmigung  erteilte  (Mon.  Boic.  XXV  332).  Der  neue
               Besitzer  war  aber  mit  seinen  Abgaben  säumig,  weshalb  das  Kloster  gegen  ihn  eine
               Zwangsvollstreckung  einleitete  und  „einiges  Schmiedszeug  wie  Ambos  und  Blasbalg“
               fortführen  lies.  Am  10.  VI.  1477  wurde  vom  Kloster  der  Hammer  und  das  gepfändete
               Schmiedszeug  Ulrich  Stromers  Sohne,  dem  Bürger  Jüorgen  Stromer  zu  Auerbach,
               eingeantwortet und in Erbpacht verliehen (a. a. V. 367, 368, 370). Jorg Stromer verkaufte ihn
               wieder an seinen Neffen Siegmund loneysen zu Sulzbach, und dieser erhielt, „da er selbst zum
               Besitze nicht geschickt war“, vom Kloster am 21. VII. 1481 die Erlaubnis, den Hammer 6
               Jahre  lang  mit  einem  anderen  zu  besetzen  (a.  a.  V.  401).  Er  hielt  den  Hammer  nicht  im
               Stande;  denn  das  Kloster  klagte  am  18.  X.  1484.  das  er  ihn  „in  eine  öde  gelegt“,  und


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