Page 45 - Chronik Pegnitz
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XII. 1783, 1792, † 1800), dem sein Sohn, der Gastwirt Johann Thomas Glenk zu Schwarzach,
später Metzger in P. folgte ( 1805, 1823, † 1839); hierauf der Stadtspielmann Lorenz Götz in
P., der 1841 Glenks Nichte, die Tochter des mitbelehnten, unter a) genannten Johann Georg
Glenk, Katharine Margarete, geheiratet hatte.
d) Ein weiteres 1/6 übertrug Georg Karner auf seinen Neffen, den Metzger Hans
Karner (Nr. 65) in P. (3. X. 1625, † 1647), dem dessen Söhne Friedrich, Hans und Bartel und
dann Friedrich allein folgten (16. X 1643, 7. X. 1649, + 1669, Nr. 65 u. 74). Nach ihm kamen
der unter c) genannte Hans Karner (19. I. 1673, 5. VII. 1686), dann sein Sohn, der Metzger
Johann Adam Karner (Nr. 65, 19. VIII. 1712, 13. X. 1731) und hierauf der Schlosser
Friedrich Hammerand (Nr. 41, 23. II. 1733, † 1748). Ihm folgten der Beck Andreas
Hammerand (Nr. 41), dann die Brüder Johann, Theodor d. Ä., Andreas und Theodor d. J.,
hierauf Johann Hammerand allein (16. XII. 1783, - 1823) und schließlich der Viehändler
Ulrich Hammerand (Nr. 80, 1852).
e) Ein drittes 1/6 kaufte von Georg Karner der Weißgerber Hans Thumbach (Nr. 70)
in P. (6. IV. 1628, † 1629), dem sein Sohn, der Beck Hans Thumbach (Nr. 70) folgte (5. V.
1638, + 1696). Dessen Anteil ging über zu
(a) 1/12 auf den Bauern Friedrich Meyer in Rosenhof, der 1687 Thumbachs Enkelin
Anna Margarete geheiratet hatte (13. XI. 1731), von ihm auf den Bürger Johann Friedrich
Meyer in P. (31. XII. 1783, 1805), dann auf dessen Neffen, den Schneider Johann Konrad
Meyer, hier auf den Specknermüller Johann Nikolaus Vogler in P., der eine Meyersche
Tochter geheiratet hatte, dann auf dessen Tochter Elisabeth, verehel. Tretscher (A4)
(b) 1/12 auf die Brüder Pflaum (16. VI. 1727, 12. X. 1731), den Becken Ernst
Friedrich Pflaum (Nr. 16, † 1778), dann auf den Karnermüller Johann Thomas Pflaum (15.
XII. 1783, † 1837), hierauf auf den Metzger Samuel Pflaum (Nr. 81) i. P., der 1845
Margarete, die Tochter des Vorbesitzers, geheiratet hatte (1852).
f) Das letzte 1/6 endlich verkaufte Georg Karner um 300 fl. an den Pfarrer Mag.
Michael Eckardt in Melkendorf, später in Pegnitz (11. IV. 1628), dem seine Söhne Heinrich,
Erhard und Michael folgten (5. V. 1638). Diese verkauften ihren Anteil an den Schulmeister
Konrad Weiß (Nr. 16) in P. (5. V. 1638, 3. XII. 1642), und von ihm ging er auf seinen Enkel,
den Schlosser Konrad Weiß (Nr. 16) in P. über (3. II. 1673, 5. VII. 1686, † 1750). Nach ihm
finden wir seinen Anteil im Besitze des Weißbecken Johann Pflaum (Nr. 16), der 1729
Weißens Tochter Margarete geheiratet hatte (22. VI. 1733, † 1754), dann dessen Sohns, des
Becken Ernst Friedrich (Nr. 16); dann besaßen ihn der Metzger Johann Glenk d. Ä. von
Kasendorf (22. XI. 1760), hierauf dessen Neffe, der unter a) und c) genannte Johann Adam
Glenk (1770, † 1800), dessen Sohn, der Metzger Johann Ludwig Glenk (Nr. 76, † 1814) und
schließlich der Kaufmann Heinrich Büchner HsNr. 32 in Schnabelwaid, der des Vorbesitzers
Tochter Magdalene geheiratet hatte (1852).
Der große Stadtzehnt brachte den Berechtigten (nach einer Berechnung von 1804 –
1812) durchschnittlich 6,09 hl Weizen, 8,42 hl Korn, 54,89 hl Gerste, 6,72 hl Haber und an
Schmalsaat einen Wert von 19fl. 8 x im Jahre. Bei der Auszehntung gingen sie so vor, dass sie
die ganze Zehntflur in so viele Bezirke, als Berechtigte da waren, und diese Bezirke in
jährlichen Wechsel durch das Los jedem zuwiesen, worauf jeder seinen Bezirk auszehntete.
Alle Getreide- und Schmalsaat-Erträgnisse wurden in den gemeinsamen „Großen
Zehntstadel“ PlNr. 346 bei der Karnermühle (ein weiterer befand sich auf PlNr. 424 in der
Mittelstadt) abgeliefert, wo das Getreide ausgedroschen und – wie die Schmalsaat – unter die
Berechtigten geteilt wurde.
Der große Stadtzehnt wurde i. J. 1823 unter Festsetzung eines „Lehenbodenzinskapi –
tals“ von 605 fl. in freies Eigentum der Berechtigten umgewandelt und 30 Jahre später vom
Staat überhaupt abgelöst. Dabei wurde sein Durchschnittsertrag nach Abzug der Einbring –
ungskosten auf 1030 fl. jährlich, und der Preis, um den er vom Staat übernommen wurde, auf
20600 fl. oder nach Abzug eines darauf haftenden Reichnisses von jährlich 73 l Korn an die
Pegnitzer Pfarrei und eines Betrags, der sich daraus ergab, dass die Berechtigten zugleich
zehntpflichtige Grundstücke besaßen, auf 19660 fl. 25 x berechnet. Nach Abzug des
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