Page 308 - Chronik Pegnitz
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25) Zu diesem Erfolge kam er u. a. dadurch, daß er seit 1685 Scharen von F r a n z o-
s e n , die ihres Glaubens halber aus ihrem Vaterland vertrieben worden waren, in seinem
Fürstentum aufnahm.
26) Der Winter 1657/58 war so streng, daß die Obstbäume e r f r o r e n (Arch. 1912
S. 70). – Im J. 1670 herrschte große T r o c k e n h e i t auf dem Gebirg, infolge deren unter
dem Vieh eine S e u c h e , der schwarze Brand, ausbrach. 1671 trat auch die P e s t wieder
auf (Arch. 1882 S. 28).
27) 1669 wurde das Pfarrhaus, 1672 das Schulhaus in C r e u ß e n wieder hergestellt
die Kirchhofmauer führte man erst 1676 wieder auf. Das Dach der Jakobskirche wurde 1682
erneuert (Will II, Kap. 7 § 4, Will-Künneth S. 62; Biedermann Nr. 159).
28) Will II, Kap. 17 § 3. –Die bewilligte Brandsteuer ergab 708 fl. -Nur 5 kleine
Häuser waren 1684 stehengeblieben (Pegnitzer Kirchenbote 1931 S. 82).
29) Heinritz (Arch. 1828, 84; 1829, 76, 79). – 29a) Will II, Kap. 17 § 5.
30) Einige Ratsbeschlüsse, die jene Übelstände betreffen, mögen hier erwähnt sein:
Aus Anlaß von „etwas Streit“, der sich zwischen der Nachbarschaft in der südlichen N e b e n
g a s s e erhoben hatte, wurde am 15./25. IV. 1602 verordnet, daß fürderhin vom vorderen
Tor an bis zum Badershause (Nr. 98) niemand, weder von oben noch von unten her, etwas in
den „Feuerweg“ einstreuen dürfe, der Weg vielmehr von den beiderseitigen Angrenzern
durch Ausfüllen der Vertiefungen mit Steinen und anderen hiezu dienlichen Sachen baulich zu
unterhalten sei. Einem der dortigen Hausbesitzer, der vorzugsweise zur Klage Anlaß gegeben
hatte, wurde auferlegt, die Miststätte vor seiner Türe ganz abzuschaffen und die Grube auszu-
füllen, damit das Wasser ablaufen könne (6. Stb. Bl. 22). Am 9./19. VI. 1609, als abermals
Streit und Zank zwischen den Nachbarn in der unteren Gasse („Hafnersgasse“ genannt)
wegen des Einstreuens (d. h. offenbar: Ablagerns von Dünger) in den Fuhrweg, Holzschlich-
tens, desgleichen der „Heimlichkeit“ (d. i. der Aborte) und anderer Sachen halber entstanden
war, wurde vorgeschrieben, daß von des Kastners Wohnung an bis zum Badhaus ein jeder vor
seiner Türe pflastern zu lassen habe, wozu der Rat die Steine zu richten versprach. Zwei An-
wohnern, die ihre „Heimlichkeit“ vor dem Hause hatten, wurden ferner befohlen, sie in die
Gasse (d. h. in die Reihe zwischen den Häusern) zu verlegen oder mit Brettern zu verschlagen
(6. Stb. Bl. 138). – Sogar vorn an der Hauptstraße und am Marktplatz war es nicht viel
besser; auch hier hatten bisher „manche ihren Unrat vor die Haustür gegossen und dadurch
große Unsauberkeit hervorgerufen.“ Dem steuerte ein Befehl des Rats vom 11./21. IV. 1678,
wornach die in der Gemeinde gehörige Plätze, so von manchen zu neuen Miststätten, Holz-
schlichten und Gärtlein ohne Erlaubnis und Bezahlung bisher genutzt worden, zur Erweiter-
ung des Marktplatzes und besseren Bequemlichkeit des Fuhrweges und der Fußsteige wieder
zur Gemeinde geschlagen und die Miststätten usw. abgeschafft werden sollten (Rats-Prot. Bd.
12). – In einem Kaufbrief vom 12. IV. 1711 über ein Haus vorn in der Stadt, wozu früher auch
eine Miststätte vor dem Hause gehört hatte, finden wir deshalb den Zusatz, „sofern anders (d.
h. wenn) dergleichen hinfüro mehr in der vorderen Gassen passieret (d. h. geduldet) werden“
(Rats-Prot. Bd. 16). – Es wurden fortan solche Anlagen, auch in der Nebengasse, womöglich
beseitigt und gegen jeden Versuch einer Neuerrichtung eingeschritten. – Das Holzaufstapeln
in der Stadt war schon am 23. X. 1590 verboten worden (5. Stb. Bl. 31).
31) Ein Schriftsteller berichtet noch i. J. 1769 von unserem Fürstentum, daß wegen
des Überflusses an Holz alle Zäune, Brücken, Stege und die meisten Bauernhäuser von Holz
gezimmert und die Dächer – auch in den Städten sogar – mit Holz oder Schindeln gedeckt
seien (Arch. 1907 S. 90).
32) Vgl. S. 103 Ab. 32, S. 75/10, S. 125/45; S. 200, S. 212 Anm. 88. – Hans Wolf M u f-
f e l zu Neuses bei Creußen (Naslitz) ist 1616 gestorben. Auch zu Creußen war er begütert.
Er hatte in der dortigen Vorstadt ein Burggut, das er am 22. II./2. III. 1592 von Hans Sieg-
mund und Hans Ludwig v. Hirschaid zu Boden gekauft hatte (Böhner S. 150). Aus seiner 1.
Ehe mit Elisabeth v. Hirschaid, Tochter des Hans Thomas zu Wolfslohe, stammt u. a. Hans
Christoph Muffel v. Ermreut († 1648), Brandenb. Kulmb. Rat, Hofmarschall, Oberster und
Befehlshaber der Plassenburg und Amtshauptmann zu Kulmbach (vgl. S. 273 Ab.80), aus der
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